Vorsorge

Vorsorge dient der rechtzeitigen Erkennung von Erkrankungen, die im Frühstadium beschwerdefrei verlaufen.

Vorsorgeuntersuchungen sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), bei denen die entstehenden Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

Glaukomvorsorge:

In der Augenheilkunde gilt dies insbesondere für den Grünen Star (Glaukom). Diese Erkrankung kann durch erhöhten Augeninnendruck und eine verminderte Durchblutung des Sehnerven eine Gesichtsfeldeinschränkung bis hin zur Erblindung verursachen. Große internationale Studien haben belegt, dass 50% aller Glaukomerkrankungen in der Bevölkerung unerkannt sind.

Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an einem Glaukom zu erkranken, dramatisch an. Ab dem 75. Lebensjahr leidet etwa jeder 13. Mensch an dieser Erkrankung. Daher wird von den augenärztlichen Fachgesellschaften (DOG, BVA) ab dem 40. Lebensjahr alle 1 – 2 Jahre eine Glaukomvorsorgeuntersuchung mit Messung des Augeninnendrucks und Beurteilung des Sehnervenkopfes empfohlen.

Netzhautvorsorge:

Auch Netzhauterkrankungen können im Frühstadium beschwerdefrei verlaufen. Dazu gehören insbesondere die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) und Veränderungen der peripheren Netzhaut, wie Degenerationen und Netzhautlöcher. Normalerweise müssen für die Beurteilung der Netzhaut mit dem Augenspiegel (Funduskopie) die Pupillen mit Augentropfen erweitert werden. Nach dieser Untersuchung ist die Sehkraft für 4 – 5 Stunden eingeschränkt, die Blendempfindlichkeit ist dabei erhöht. In dieser Zeit darf kein Kraftfahrzeug geführt werden.

Mit der Optomap-Kamera, die in unserer Praxis zur Verfügung steht, kann eine digtale Weitwinkel-Fotografie der Netzhaut ohne Pupillenerweiterung durchgeführt werden. Durch die Archivierung der Bilder ist eine zukünftige Verlaufskontrolle möglich.